- Baudispens
- Ausnahmebewilligung, Befreiung von nicht erlaubter Nutzung, wie sie z.B. in einem Bebauungsplan vorgesehen ist (§ 31 II BauGB), oder von einer zwingenden Vorschrift des Bauordnungsrechts.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Dispens — Bewilligung einer Ausnahme von einem öffentlich rechtlichen Verbot. D. kann unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Verwaltungsbehörde erteilt werden, wenn einem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis Beschränkungen aufgrund… … Lexikon der Economics